Hallo Liebe Community,
ein Arbeitnehmer ist unvermittelt gestorben.
Glücklicher Weise kam dies in meiner Abrechnungs-Karriere bisher nicht schon einmal vor.
Leider stellt mich dieser Umstand nun aber vor das Problem, dass ich so gar nicht weiß, was und vor alles wie es zu tun ist.
Gibt es hier evtl. einen Leitfaden oder Ähnliches?
Bisher sind keine Erben bekannt und ein offizielles Dokument (Sterbeurkunde) liegt ebenfalls nicht vor.
Wie muss ich den aktuellen Monat abrechnen? Komplett? Bis zum Sterbetag? Bis zum Sterbetag und dann bis Ende des Monats anders?
Ich bin recht ratlos und wäre für jegliche Hilfe daher sehr dankbar!
Liebe Grüße
Rebecca Borchert
Hallo Frau Borchert,
in LODAS ist bei den Beschäftigungszeiträumen einmal das Todesdatum als Austrittsdatum sowie rechts daneben bei "Angaben zum Austritt:" nochmal das Todesdatum bei "Datum des Todes" einzutragen.
Dann wird die Lohnabrechnung bis zum Todesdatum erstellt und bei der Abmeldung zur Krankenkasse wird als Grund der Abgabe der Grund 49 (Tod des Arbeitnehmers) angegeben.
Sterbeurkunde würde ich mir vom Arbeitgeber auf jeden Fall geben lassen. Vorab würde mir eine kurze Email mit dem Datum reichen.
Bezüglich unbekannter Erben würde ich vorschlagen, dass Ihr Mandant (als Arbeitgeber) die Lohnauszahlung solange zurück hält, bis vom Erbe/den Erben eine Bankverbindung mitgeteilt wird.
Viele Grüße
Hallo Herr Brunzendorf,
haben Sie vielen Dank für die schnelle Antwort!
Wir sind abrechnender Mandant, daher auch Arbeitgeber des verstorbenen Kollegen.
Also rechne ich bis zum Sterbedatum die Stunden und sonstigen Bezüge wie gewohnt ab?
Benötigen wir neben der Sterbeurkunde dann noch einen Erbschein bzgl. der Auszahlung an eine andere Bankverbindung?
Liebe Grüße
Ja, alles wird bis zum Sterbedatum ganz normal abgerechnet.
Erbschein wäre nicht verkehrt um sicherzustellen, dass die Angabe einer anderen Bankverbindung von der richtigen Person kommt - bevor es vielleicht später eine böse Überraschung gibt.
Viele Grüße
Moin,
dies wird zwar häufig so abgerechnet, ist aber rechtlich m.E. nicht korrekt.
Arbeitsentgelt, das nach dem Tod des Arbeitnehmers ausgezahlt wird, muss auf der Lohnsteuerbescheinigung des/eines Erben bescheinigt werden.
Ausführliche Ausführungen zur Abrechnung beim Tod eines Mitarbeiters finden Sie im Dokument 5300444 . Die Thematik der Auszahlung für den Monat des Todes ist dies im Abschnitt 1 d beschrieben.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo Herr Lutz,
Ich finde in dem Dokument aber kein Beispiel, wenn der Lohnanspruch mit dem Todestag endet und darüber hinaus nichts weiter gezahlt wird. Wenn im Arbeitsvertrag nichts anderes geregelt ist, bin ich der Meinung, dass nach dem Todestag kein Lohnanspruch mehr besteht.
Auf Grund dessen ist m.E. nicht anders abzurechnen wie oben von mir beschrieben.
Viele Grüße
Hallo Herr Brunzendorf,
bei der Lohnsteuer gilt das grundsätzliche Zuflussprinzip. Also können alle Beträge, die nach dem Tode des Arbeitnehmers gezahlt werden, nicht mehr über seine Steuer-ID abgerechnet werden. Diese wird auch mit Wirkung zum Todestage durch das Einwohnermeldeamt gesperrt.
In dem von mir verlinkten Dokument heißt es u.a. in Abschnitt 1 a:
Arbeitslohn des Rechtsnachfolgers sind vor allem die laufenden Bezüge, die nach dem Tod zufließen,
und als Beispiel werden auch die Arbeitslöhne des aktuellen und des Vormonats genannt. Der Vormonat könnte gar keine Besonderheiten aufweisen, wenn bis zum Todestag über die Lohnsteuermerkmale des Arbeitnehmers abgerechnet werden dürfte.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo Herr Lutz,
vielen Dank für die ausführliche Info. Dies alles zu handhaben ist ja grauenhaft.
Ab sofort wird unser Büro eine Info an alle unsere Arbeitgeber-Mandanten herausgeben, dass das Sterben während eines Arbeitsverhältnisses verboten ist.
Ich wünsche allen noch einen fröhlich heißen Tag.