Vom Prozess her kann man das so abwickeln. Wer "nur" die Dokumentenablage hat kann die Genehmigung auch über "Aufgaben" abbilden. Geschmeidig geht allerdings anders. Die juristische Frage der Zeichnungsberechtigung ist damit nicht gelöst. Wenn ich den von einem Mitarbeiter in Papierform entworfenen Einspruch freigebe, aber den Mitarbeiter unterzeichnen und wegschicken lasse (= Knopfdruck "versenden"), handle ich ja regelwidrig. Nichts anderes wäre die o.g. Vorgehensweise. Hier sind m.E. die Softwareanbieter gefragt, Prozessschritte in die Software zu implementieren, die ein effizientes Handling (Hin und her von Entwurf, Änderung, Dokumentation der Genehmigung) und ein rechtlich einwandfreies Vorgehen gewährleisten. Mal sehen, wann es auf dem DATEV Marktplatz eine Lösung dazu gibt.
... Mehr anzeigen