Hallo Frau Niazioglou, was Sie sagen ist insofern nicht richtig, als dass der Leistungsempfänger gerade nicht die Umsatzsteuer schuldet. Das entspricht ja auch nicht der Kontenbezeichnung. Für einen Fall, in dem das Reverse-Charge-Verfahren anzuwenden ist, müsste man auf Konto 8336 buchen. Mir will hier einfach nicht in den Kopf, dass ich das Konto manuell individualisieren soll (Festlegung auf EIN Land und EINEN Steuersatz - mein Mandant ist international in mehreren Ländern tätig...), wenn es doch die tolle Funktion mit dem Fenster "EU-Information erfassen" gibt. Die Empfehlung, die mir mittlerweile einer Ihrer Kollegen gab, frei verfügbare Konten mit Steuerschlüssel 10 zu buchen, halte ich im Hinblick auf die Verknüpfung mit der E-Bilanz auch nicht als der Weisheit letzter Schluss. Ich hoffe, mein Bedürfnis verständlich artikuliert zu haben. Kann man dies als Verbesserungsvorschlag aufnehmen? - Ich wüßte nicht, was rechtlich (bzgl. Umsatzsteur) oder technisch dagegen Spräche. Viele Grüße, Tobias Maaß
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