Guten Morgen, ich hoffe, ich habe keinen ähnlichen Beitrag übersehen. Fall: Monat 1 ergibt einen Liquiditätsengpass von z.B. 5.000,-, Monat 2 und 3 jeweils einen "negativen" Engpass von auch 5.000,-. Somit per Saldo ein Liquiditätsüberschuss von 5.000,-. Nun ist im Rückmeldeformular, Spalte 25 der betriebliche Liquiditätsengpass im Förderzeitraum einzutragen, grundsätzlich negativ, maximal 0,-. Anschließend ist der fiktive Unternehmerlohn einzutragen, die drei Voraussetzungen (Antrag März/April, keine Grundsicherung, keine Künstlerförderung) liegen vor. Demnach wäre für alle der fiktive Unternehmerlohn zu zahlen, auch wenn gar kein Engpass vorliegt. Bei der Hotline wurde uns das so bestätigt. Das hieße, die Unternehmer, die mal vorsichtshalber in der ersten Panik beantragt haben, bekommen die 2.000,-, die anderen nicht. Wie sehen Sie das?
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