Hallo @befra, der Mandantendatenübertrag (oder Übertrag von mandantengenutzten Beraternummern) ist in vielerlei Hinsicht ein vertracktes Thema. Eine Beziehung geht in die Brüche, beim neuen Steuerberater soll ein schneller und reibungsloser Übergang sichergestellt sein. Gleichzeitig muss ein sehr hohes Datenschutzniveau gewährleistet sein. DATEV muss sicherstellen, dass die richtigen Daten nur von berechtigten Personen beauftragt, im Rechenzentrum auf eine freie Mandantennummer transportiert oder kopiert werden. Dabei kann so einiges schief gehen, wie sie genervt feststellen. Daher meine Bitte an Datev: Der übernehmende Berater muss zwingend eine Mitteilung erhalten, wenn es Probleme beim Übertrag gibt. Und zwar nicht erst, auf Nachfrage, sondern zeitgleich mit dem Versand der Rückfragen an den abgebenden Berater. Und wenn aus "Datenschutzgründen" auch das tatsächliche Problem nicht mitgeteilt wird, dann zumindest, einfach dass es eines gibt. Im Service-Logistik informieren wir beide Parteien, wenn Hemmnisse auftreten (Der Auftrag weist formale Fehler auf - meist beim PDF-Beleg-, Daten sind nicht im Rechenzentrum gespeichert <ob diese "vollständig" gespeichert sind, können wir nicht wissen!>). Nur für den Fall, dass eine uns genannte Mandantennummer der übernehmenden Partei nicht frei ist, informieren wir ausschließlich den Übernehmenden). Ob diese Informationen gelesen werden, steht auf einem anderen Blatt. Wir stehen sozusagen zwischen den Stühlen. Im Zweifel kennen wir die Ursache für eine Verzögerung nicht (z. B. es bestehen noch offene Forderungen). Bei entsprechenden Anfragen an uns versuchen wir bestmöglich zu unterstützen. Ohne dabei Details zu den vorhandenen Daten, Personen oder gar dem Mandatsverhältnis preisgeben zu dürfen. Hier sind uns oft die Hände gebunden. Das mag im Einzelfall kleinlich wirken. Dabei halten wir uns grundsätzlich an die geltenden datenschutzrechtlichen Vorgaben. Wenn es im Verlauf der Beauftragung wesentliche Änderungen/Erweiterungen zum Ursprungsauftrag gibt, benötigen wir tatsächlich einen neuen Auftrag. Bestimmte Änderungen / Erweiterungen dürfen wir nicht "auf Zuruf" entgegen nehmen. Wie kann ein Übertrag dennoch gut gelingen? Das A und O ist die Kommunikation zwischen den beiden Beratern und dem Mandanten. Mit welchem Lohn-Programm wird gearbeitet, welche Daten liegen aktuell im Rechenzentrum vor. Macht eine Teilfreigabe Sinn. Ab wann kann / wird ein Auftrag von der anderen Partei freigegeben werden. Im Optimalfall erfolgt eine Klärung darüber im Vorfeld eines Übertrages. @metalposaunist mag jetzt einwerfen, dass wir die Akteure bei der Beauftragung/Genehmigung besser unterstützen müssen. Im ersten Schritt wird es eine intuitiver bedienbare online Variante des Auftragsformulares geben. In einem späteren, zweiten Schritt werden dem Abgebenden z. B. die RZ-Daten mit Bearbeitungsstand angezeigt, dem Übernehmenden z. B. die aktuell freien Mandantennummern. Daran arbeiten wir.
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