Hallo zusammen, die von Herrn Briefs beschriebene Vorgehensweise ist eine Möglichkeit um die Lohnabrechnung zu erhalten. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Buchungen über zwei unterschiedliche Lohnarten erfolgen. Buchen Sie 0,01 und -0,01 mit der gleichen Lohnart, heben sich die Buchungen auf und es wird keine Abrechnung erstellt. Um eine Lohnabrechnung für den aktuellen Abrechnungsmonat zu erhalten, buchen Sie deshalb 0,01 und -0,01 mit unterschiedlichen Lohnarten. Zu beachten ist dabei, dass diese beiden Buchungen auf der Brutto-Netto-Abrechnung auch entsprechend ausgewiesen werden. Die Buchung mit Wert 1 und BS 96 ist nur als Nachberechnung zu verwenden. Durch Eingabe dieser Buchung im Folgemonat, kann durch die Nachberechnung auf den Austrittsmonat eine Lohnabrechnung erstellt werden. Grundsätzlich wird für Arbeitnehmer, welche kein Entgelt erhalten, im aktuellen Abrechnungsmonat keine Lohnabrechnung erstellt. Die DEÜV-Abmeldung, Lohnsteuerbescheinigung etc. erhalten Sie trotzdem und diese werden auch an die Institutionen übermittelt. Viele Grüße Verena Heinlein Personalwirtschaft DATEV eG
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