Liebe Datev, Eure Beratungsliste "Grundsteuerwerte" ab ESt 2020 finde ich ja grundsätzlich nicht schlecht, aber warum müssen diese Daten von Grundsteuer digital per OCR-Scan aus den Anlagen V eingelesen werden? Wäre es nicht einfacher, die Daten dieser Liste direkt an die Feststellungserklärung weiterzugeben, anstelle diese ohnehin vorhandenen Daten in eine "dumme" PDF-Liste zu exportieren, die dann keine weitere Verwendung hat, außer als Grundlage zur manuellen Datenerfassung zu dienen? In einem anderen Thread wurde es ja bereits diskutiert: Es kann doch nicht sein, dass ich jeden Mandanten, den ich in Grundsteuer digital importieren möchte erst manuell in der Mandantenliste von Basisdaten online auswählen muss, die Schnittstelle zu Grundsteuer digital manuell aktivieren muss und dann zum nächsten Mandanten weiter gehe und diese Prozedur sooft wiederhole, bis ich die gesamte Mandantenliste durchgearbeitet habe. Mein Wunsch: Entweder Mehrfachauswahl von Mandanten und anschließende einmalige Aktivierung der Schnittstelle (vgl. auch Zuständigkeiten ersetzen in EO Classic). Mindestens aber ein Filter für Mandanten mit einer Anlage V oder L, anschließend alle angezeigten Mandanten auswählen und die Schnittstelle mittels einem Häkchen (pro Liste und nicht pro Mandant) aktivieren. Die zweite Alternative hat den Vorteil, dass automatisch alle aktiven Mandanten gefiltert werden können mit einer Anlage V oder L. Der Nachteil: Diejenigen Grundstücke, die nicht in der ESt-Erklärung auftauchen (z. B. selbst bewohntes Grundstück), fallen durch das Raster und müssen manuell ergänzt werden. Man könnte natürlich in der Erfassungsmaske auf der 1. Seite des Mantelbogens noch ein Häkchen setzen "Wohnadresse grundsteuerrelevant" oder so ähnlich, die entsprechenden Daten z. B. in einem Popup abfragen und gleich in die Beratungsliste "Grundsteuerwerte" aufnehmen. Auch das würde die Arbeit deutlich erleichtern. Selbstverständlich ist mir bewusst, dass uns dann evtl. immer noch Grundstücke fehlen (z. B. selbst genutzte Ferienwohnungen, unbebaute Grundstücke).
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