Hallo zusammen,
ist es möglich die Kosten der Kanzlei-Mitarbeiter innerhalb der Kanzleibuchhaltung auf Kostenträger zu verteilen. Die Informationen liegen ja aus der Zeiterfassung vor. Also folgendes Beispiel:
Mitarbeiter verursacht 1.000 EUR Kosten bei 10h Arbeit.
- Er hat 5h auf Mandant A geschrieben -> Kostenträger Mandant A 500 EUR
- Er hat 3h auf Mandant B geschrieben -> Kostenträger Mandant B 300 EUR
- Er hat 2h auf Eigenverwaltung aufgeschrieben -> Kostenstelle Verwaltung 200 EUR
So könnte ich die "echten" Kosten/Nutzen der Mandanten sehen iRe Vollkostenrechnung.
Wir nutzen EO classic. Kann mir jemand helfen? 🙂 Danke!
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Machbar ist ja immer alles, die Frage ist nur mit welchem zeitlichen Aufwand. Für jeden Mandanten muss ein eigener Kostenträger angelegt werden, Datev-Kosten müssen dann ebenfalls aufgesplittet werden (DUO), usw.
Ich würde hier eher den Tätigkeitsnachweis aus Rechnungsschreibung und Kostenkontrolle nutzen oder mit Aufträge/Unteraufträge arbeiten. Das ist einfacher. Wenn du dann die Arbeitsstunden mit Vollkosten bewertest, führt das auch zu dem gewünschten Ergebnis.
In der Kostenrechnung haben wir nur Kostenstellen eingerichtet: Jeder Mitarbeiter ist eine Kostenstelle. Löhne/Gehälter sind Einzelkosten, alles andere wird über Gemeinkosten-Umlagen gesteuert. Hier kann man natürlich noch weiter ins Details g ehen und z. B. Fortbildungen, usw. auf diejenigen Mitarbeiter aufteilen, die tatsächlich davon betroffen sind.
Diese Vorgehenswiese hat auch den Voreteil, dass die Mitarbeiter penibel aufpassen, dass die Erlöse auf die richtige Kostenstelle gebucht werden.
Wir nutzen übrigens auch EO Classic.