Wir haben die Software Fragebögen zur steuerlichen Erfassung installiert und die entsprechenden Mitarbeiter in der Rechteverwaltung online freigeschalten. Meine kleine Person ebenfalls nicht übersehen und auch freigeschalten.
Jetzt habe ich den ersten Fragebogen ausgefüllt, die Vorschau ausgedruckt, ganz stolz in der Kanzlei rumgezeigt. Dafür ausgeloggt.
Anschließend will ich mich wieder einloggen und erhalte jetzt nur noch den Hinweis, dass mir die entsprechende Berechtigung fehlen würde, ich müsste deshalb erst mal vom Admin das entsprechende Recht freischalten lassen. Aber der Admin bin ja ich! und ich war ja auch schon drin zur Neuanlage des Fragebogens.
Auch meine Mitarbeiter haben keinen Zugriff mit dem Hinweis, dass die entsprechenden Recht in der Rechteverwaltung online fehlen würden. Aber alle Rechte sind entsprechend eingerichtet (Midentity, SmartLogin, Benutzerkonto). Es handelt sich um den Fragebogen zur Neugründung eines Einzelunternehmens.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen oder vielleicht sogar eine Lösung?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Das Recht muss sowohl in der RVO als auch am DATEV-Benutzer gesetzt werden. Dann sollte der Fehler nicht mehr auftreten.
Siehe auch:
Brauch ich also zwingend beides, midentity und Benutzerkonto damit es funktioniert?
@Elly08 schrieb:Brauch ich also zwingend beides, midentity und Benutzerkonto damit es funktioniert?
Nein, DATEV-Benutzerkonto und DATEV-Benutzer sind zwei grundverschiedene Dinge.
Ein DATEV-Benutzerkonto ist NICHT erforderlich, aber der DATEV-Benutzer muss die Rechte ebenfalls erhalten.