abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Fragebögen zur steuerlichen Erfassung

3
letzte Antwort am 11.06.2021 08:15:30 von andrereissig
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
dprobst
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 1 von 4
489 Mal angesehen

Wir haben die Software Fragebögen zur steuerlichen Erfassung installiert und die entsprechenden Mitarbeiter in der Rechteverwaltung online freigeschalten. Meine kleine Person ebenfalls nicht übersehen und auch freigeschalten.

 

Jetzt habe ich den ersten Fragebogen ausgefüllt, die Vorschau ausgedruckt, ganz stolz in der Kanzlei rumgezeigt. Dafür ausgeloggt.

 

Anschließend will ich mich wieder einloggen und erhalte jetzt nur noch den Hinweis, dass mir die entsprechende Berechtigung fehlen würde, ich müsste deshalb erst mal vom Admin das entsprechende Recht freischalten lassen. Aber der Admin bin ja ich! und ich war ja auch schon drin zur Neuanlage des Fragebogens.

 

Auch meine Mitarbeiter haben keinen Zugriff mit dem Hinweis, dass die entsprechenden Recht in der Rechteverwaltung online fehlen würden. Aber alle Rechte sind entsprechend eingerichtet (Midentity, SmartLogin, Benutzerkonto). Es handelt sich um den Fragebogen zur Neugründung eines Einzelunternehmens.

 

Hat jemand ähnliche Erfahrungen oder vielleicht sogar eine Lösung?

andrereissig
Allwissender
Offline Online
Nachricht 2 von 4
464 Mal angesehen

Das Recht muss sowohl in der RVO als auch am DATEV-Benutzer gesetzt werden. Dann sollte der Fehler nicht mehr auftreten.

 

Siehe auch:

 

https://www.datev-community.de/t5/Steuern-und-Expertisen/Fragebogen-zur-steuerlichen-Erfassung-auch-mit-DATEV-endlich/m-p/208727#M6895

Live long and prosper!
Elly08
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 4
422 Mal angesehen

Brauch ich also zwingend beides, midentity und Benutzerkonto damit es funktioniert?

0 Kudos
andrereissig
Allwissender
Offline Online
Nachricht 4 von 4
417 Mal angesehen

@Elly08  schrieb:

Brauch ich also zwingend beides, midentity und Benutzerkonto damit es funktioniert?


Nein, DATEV-Benutzerkonto und DATEV-Benutzer sind zwei grundverschiedene Dinge.

 

Ein DATEV-Benutzerkonto ist NICHT erforderlich, aber der DATEV-Benutzer muss die Rechte ebenfalls erhalten.

Live long and prosper!
3
letzte Antwort am 11.06.2021 08:15:30 von andrereissig
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage