Hallo Herr Kaiser, eine pauschalversteuerte betriebliche Krankenversicherung mit einem individuellen Steuersatz kann in Lohn und Gehalt über Lohnarten mit einer Pauschalierung in besonderen Fällen abgerechnet werden. Folgende DATEV-Standardlohnarten rechnen mit der besonderen Pauschalierung: 3810 Bezüge, besond. Pausch., sv-lfd. 3820 Bezüge, besond. Pausch., jhrl. 3830 Bezüge, besond. Pausch., sv-frei Die Höhe der pauschalen Lohnsteuer muss festgelegt werden. Den abweichenden Lohnsteuerprozentsatz legen Sie auf der Mandantenebene unter Mandantendaten | Steuer | Pauschalsteuer bei den Angaben zur Lohnsteuer fest. Sie können den abweichenden Lohnsteuerprozentsatz auch für jeden Mitarbeiter auf der Mitarbeiterebene unter Stammdaten | Steuer | Pauschalsteuer bei den Angaben zur Lohnsteuer festlegen. Freundliche Grüße Nina Schöneweis Personalwirtschaft DATEV eG
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