Hallo Community, ein AN ist zum 30.11.2017 ausgeschieden. Er hat dann noch Provisionen eingeklagt. Im August ist ein Vergleich ergangen ... noch einen Betrag in Höhe von € 10.000,00 brutto zu zahlen. Ich habe mir das Dokument 5303235 zu Rate gezogen, weiß jetzt jedoch nicht, ob ich 4.2. Einmalbezug nach Austritt des AN im Vorjahr, der Betrag soll rückwirkend im Vorjahr/Austrittsmonat abgerechnet werden oder 4.3 Einmalbezug nach Austritt des AN im Vorjahr, der Betrag soll im aktuellen Jahr/Abrechnungsmonat abgerechnet werden. Der AN geht in 8.2018 einer Hauptbeschäftigung nach, so daß Steuerklasse 6/Nebenarbeitgeber zugrunde zu legen ist. Im November 2017 war er knapp unter der Beitragsbemessungsgrenze. Tendiere zu 4.3 (keine SV-Beiträge). Viele Grüße Ulrike Scheck
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