Hallo Community,
ein AN (Steuerklasse 5) war befristet bis 31.08.2018 beschäftigt. Mit dem Lohnlauf 8. erfolgte die Elstam Abmeldung.
Im September kam dann die Entfristung des AV, so daß ich bei der Beschäftigung das Austrittsdatum rausgenommen habe.
Mit dem Lohnlauf 9. stand dann auf der Auswertung 461:
Und anschließend dann diese Fehlermeldung:
Die SV-Abmeldung zum 31.08.2018 wurde mit dem Lohnlauf 9. storniert.
Was muss ich wg Elstam tun? Nochmals die Anmeldung z.B. zum 09.09. (wg Ablauf 6-Wochenfrist) vornehmen?
Viele Grüße
Ulrike Scheck
Hallo Frau Scheck,
eigentlich hätte bei Ihren Angaben keine "Ummeldung" für das ELStAM-Verfahren erfolgen dürfen sondern es hätte eine neue Anmeldung zum 01.09.2018 übermittelt werden müssen. Hier sollten Sie sich ggf. an den DATEV-Anwenderservice wenden, damit dort ggf. geprüft wird, warum die Meldung so erfolgt ist.
Damit der AN neu angemeldet wird, können Sie eine manuelle Anmeldung zum 02.09.2018 übermitteln. Die 6-Wochen-Frist dürfte hier nicht greifen, da diese nur gilt, wenn bei einem anderen Arbeitgeber noch eine gültige Anmeldung als Hauptarbeitgeber vorliegt - und das dürfte bei Ihnen nicht der Fall sein. Nur das Meldedatum 01.09.2018 ist vermutlich durch die (fehlerhafte) Ummeldung zum 01.09.2018 "verbraucht".
Evtl. sollten Sie aber mit der neuen Anmeldung warten, bis Sie den Grund für die erfolgte Übermittlung als "Ummeldung" geklärt haben.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo Herr Lutz,
danke für die Info. Ich habe die Anmeldung nochmals per 02.09.2018 angestoßen: Es hat funktioniert.
Viele Grüße
Ulrike Scheck