Hallo Community,
bei einem AN hat sich bei der Anmeldung zum 01.12.2023 versehentlich ein Buchstabe zu viel in seinen Nachname eingeschlichen.
Ich bin mir nun unsicher, ob bei einer Wiederholungsabrechnung auch die Lohnsteuerkarte berichtigt wird. Zumindest wird im Hinweis/Fehlerprotokoll hierzu nichts angezeigt.
Oder muss ich ihn heute -vorab- zum 01.12.2023 über Elstam abmelden und morgen zum 02.12.2023 mit dem korrekten Namen wieder anmelden? Und erst morgen die Wiederholungsabrechnung starten?
Viele Grüße
Ulis
Wurde denn @Emmy_Kraemer_Fastdocs genutzt? 🤔
Nein. Sagt mir nichts.
Gerne 14 Tage testen und die Vorteile nutzen, wenn niemand mehr Papier ausfüllen, Daten abtippen oder hinter Stammdaten herlaufen muss - ein Traum 🙌. Damit sollten sich solche Probleme gleich im Voraus vermeiden lassen 😊. Andernfalls hat sich der Arbeitnehmer selbst bei seinem Namen vertippt.
Hallo,
gab es denn eine Rückmeldung nach der Anmeldung durch das System?
Wenn ja, welche?
Mir ist auch schon ein Buchstabendreher passiert, ohne das ich neu gemeldet habe - das System hat ohne Probleme angemeldet und eine LSt-Bescheinigung erstellt.
Eine neue Anmeldung für ELStAM ist in dem Fall nicht notwendig, wenn es eine Rückmeldung gab.
Das FA prüft m.E. auch nur, ob Geburtsdatum und ID-Nummer zusammen passen. Eine Prüfung des Namens erfolgt in dem Zusammenhang nach den bisherigen Erkenntnissen nicht.
Hallo,
den Elstam Abruf habe ich vor dem Lohnlauf veranlasst; die Rückmeldung verlief reibungslos.
Wenn es nicht um den Dezember mit der Lohnsteuerbescheinigung ginge, würde ich einfach den Namen korrigieren und eine Wiederholungsabrechnung machen. Leider weiß ich bereits jetzt, daß der Mandant bzw. der AN auf die Berichtigung der Lohnsteuerbescheinigung beharren.
Viele Grüße
Ulis
Moin,
wenn man eine Wiederabrechnung als Probeabrechnung ohne Änderung des Namens erstellt, wird im Hinweis- und Fehlerprotokoll ausgewiesen: Die LSt-Bescheinigungen wurde bereits am ....... erstellt.
Ändert man den Namen, gibt es diesen Hinweis nicht, so dass ich davon ausgehen würde, dass die LSt-Bescheinigung mit korrektem Namen neu erstellt wird.
Wichtig: Es sollte aber mittels Wiederabrechnung (nicht als Nachberechnung) erfolgen.
Viele Grüße
Uwe Lutz
@Uwe_Lutz schrieb:
Eine Prüfung des Namens erfolgt in dem Zusammenhang nach den bisherigen Erkenntnissen nicht.
Welchen Grund hat das? 😅 Liest sich für mich irgendwie - komisch?
Passend DATEV dazu heute:
Einladung zu DATEV Info online: Die Basis aller Auswertungen – Datenqualität in Vorsystemen und Hauptbuch
Wäre doch cool, wenn DATEV sich anhand der ID-Nummer, die einzigartig ist, einfach den Vor- und Nachnamen aus dem "Zentralregister" zieht. Zu einfach? OK.
Ich habe die Wiederholungsabrechnung mit der Namensänderung angestoßen:
Die "berichtigte" Lohnsteuerbescheinigung 2023 wurde erzeugt. Soweit alles gut.