Hallo Herr Lutz, mit Auslagen meinte ich den Fahrkartenersatz für die öffentlichen Verkehrsmittel für Wohnung/Arbeitsstätte, welche der AN selbst verauslagt hat. Sofern die Fahrkarte teurer war als die Berechnung x km x 15 Tage x € 0,30 (Pauschalversteuerung) wurde der Rest sv- und steuerpflichtig abgerechnet. Wenn das bisher falsch war: O.K. Ab 2019 will ich es dann richtig machen. Beispiel: Die Fahrkarte (AN legt vor) kostet € 80,00. 12 km x 0,30 x 15 Tage = € 54,00. Sind jetzt die kompletten € 80,00 sv- und steuerfrei (LA 854) ? Viele Grüße Ulrike Scheck
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