Hallo Community,
ein AN legt ein ärztliches Attest vor für eine Bildschirmarbeitsplatzbrille zusammen mit der Optiker-Rechnung über € 650,00. Sie soll ihm nun sv- und lohnsteuerfrei ausbezahlt werden.
Wie handhabt Ihr das? Auszahlung über die Lohnabrechnung?
Gibt es eine Grenze?
Viele Grüße
Ulrike Scheck
Hallo,
schauen Sie mal in die Lohnsteuerrichtlinien (R 19.3 Abs. 2 Nr. 2). Danach dürfen Brillen unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei erstattet werden. Prüfen Sie, ob das Attest diesen Anforderungen genügt, ggf. können Sie dann steuerfrei erstatten.
Ich sehe keine zwingende Notwendigkeit, dass die Brille - wenn sie nach der o.g. Richtlinie steuerfrei erstattet werden darf - auf die Lohnabrechnung muss.
Viele Grüße
T. Reich