Hallo Community,
aktuell steht noch kein genaues Datum für die Umsetzung fest.
Geplant ist, dass der Andruck bis zum Jahresende wieder richtig erfolgt.
Sobald uns genaue Informationen vorliegen, geben wir diese gerne an euch weiter.
Sorry @Sabrina_Simmerlein ,
@Sabrina_Simmerlein schrieb:
Geplant ist, dass der Andruck bis zum Jahresende wieder richtig erfolgt.
aber ein bisschen Spaß muss sein:
Ein Witz, der dem französischen Mathematiker und christlichem Philosophen Blaise Pascal zugeordnet wird. Er sagte: „Wenn du Gott zum Lachen bringen willst, erzähle ihm von deinen Plänen!“ (Psalm 94, 11 „Der HERR kennt die Gedanken der Menschen: Sie sind nur ein Hauch!“
Humor ist, wenn man trotzdem lacht! 😉
Hallo Community,
es gibt gute Neuigkeiten 🙂
Der Fehler mit dem fehlenden Andruck der Kinderfreibeträge auf der Lohnsteuerbescheinigung ist behoben.
Wenn die Lohnsteuerbescheinigung im letzten Monat erstellt wurde, reicht die Sendung einer Wiederabrechnung einzelne PNR für diesen Abrechnungsmonat.
Wenn sie in einem früheren Monat erstellt wurde, könnt ihr eine Abrechnung mit der Nachberechnungszeile Wert 1/BS 96 auf den Austrittsmonat senden.
Hallo Herr Fürther,
wie kann ich die Nachberechnung im LODAS auslösen? Ich finde die Nachberechnungszeile Wert 1/BS 96 nicht.
So erzwingst du eine Nachberechnung:
Siehe auch Nachberechnung laufendes Jahr (NB) – Nachberechnung Vorjahr unter 3 Grundlagen.
@Lohnmädels1wie kann ich die Nachberechnung im LODAS auslösen? Ich finde die Nachberechnungszeile Wert 1/BS 96 nicht.
Diese wird über die Bewegungsdaten eingetippt:
Guten Morgen Herr Fürther,
ich habe mit dem Lohnlauf 11.2025 die 1/96 bei einer AN (Austritt 3.25) gesetzt. Es kam zwar eine Nuller-Lohnabrechnung raus, jedoch keine Lohnsteuerbescheinigung mit dem Kinderfreibetrag 1,0.
Auf dem Hinweisprotokoll steht, daß die Lohnsteuerbescheinigung bereits mit dem Abrechnungsdatum 24.03.2025 erstellt wurde.
Und nun?
Viele Grüße
Ulis
Eigentlich ist es logisch, dass keine neue Lohnsteuerbescheinigung ausgestellt wurde, da offensichtlich schon beim ersten mal die Meldung korrekt zum Finanzamt übertragen wurden.
Wir benötigen lediglich einen Ausdruck der korrekten Meldung, die bereits übermittelt wurde.
Auch bei uns wurden die fehlerhaften Meldungen (10 Stk.) mit dem gleichen Hinweis nicht neu erstellt.
Hoffentlich findet man noch einen Weg zur Erstellung des korrekten Beleges.
Hallo @ulis und @Lohnmädels1 ,
bitte wenden Sie sich über einen DATEV Servicekontakt an uns.
Anleitung: Servicekontakt anlegen
Wir müssen uns den Sachverhalt bei Ihnen im Detail ansehen.
Sie haben Recht, grundsätzlich wird eine Lohnsteuerbescheinigung nur durch Wertänderung (z. B. verändertes Brutto-Arbeitsentgelt) erneut bereitgestellt.
Eine Nachberechnung mit 1/96 führt nur zu einer Korrektur der Lohnsteuerbescheinigung, wenn diese von dem Andruck-Fehler betroffen ist.