Hallo Zusammen, bei einer Aushilfe liegt ein Stundenlohn von € 31,00 zugrunde. Sie erhält im März 14,5 Std. = € 449,50 ausbezahlt. Zudem erhält sie 10,0 Std. (steuerfreie) Nachtzuschläge. Das System gibt nun den Hinweis: SFN: Bei der Ermittlung des sozialversicherungsfreien Anteils der SFN Zuschläge wurde der für die Berechnung maßgebliche Grundstundenlohn auf die nach § 1 ArEV festgelegte Höhe von € 25,00 pro Stunde abgegrenzt. Das System rechnet beim RV-Brutto € 450,00 + € 15,00 (10,0 x € 6,00 x 25 %) = € 465,00. Gefährde ich hiermit den Minijob? Viele Grüße Ulrike Scheck
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