Hallo, ein Mitarbeiter hat sich verpflichtet, bei vorzeitigem Ausscheiden anteilig Fortbildungskosten zurückzuzahlen. Bei der vorbereiteten Arbeitsbescheinigung meint der Mandant, daß bei Punkt 5.1. (zusätzliche Vereinbarungen getroffen Ja/Nein) das Ja gesetzt werden muss, da der AN Geld im August zurückzahlen muss. Ich meine, daß dieser Punkt sich nur auf Abfindungen, Urlaubsabgeltung etc bezieht, also Zahlungen an den AN und nicht anders herum. Gibt es hier Meinungen? Viele Grüße U. Scheck
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