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Umlagepficht eines Pensionärs

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letzte Antwort am 01.04.2026 07:47:10 von ulis
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ulis
Fortgeschrittener
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Hallo Community,

 

unser U1-pflichtige Mandant hatte einen Pensionär bis zu seinem Austritt in 2025 (119 / 0320) beschäftigt. Für den AN wurde nur U 2 abgeführt. Der SV-Prüfer hat das jetzt aufgegriffen. Wie ist Euer Wissen hierzu?

 

Viele Grüße

 

Ulis

LarsSchladitz
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 2 von 3
153 Mal angesehen

Hallo Ulis.

 

Der Rentner / Pensionär hat doch trotzdem einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle; solange der Arbeitgeber am U1-Verfahren teilnimmt, hat dieser auch einen Anspruch auf Erstattung des fortgezahlten Entgelts.

 

Dies wird nicht durch die persönliche KV-pflicht/-freiheit des Beschäftigten ausgehebelt.

ulis
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 3 von 3
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Vielen Dank für die Antwort.

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letzte Antwort am 01.04.2026 07:47:10 von ulis
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