Hallo Community,
unser U1-pflichtige Mandant hatte einen Pensionär bis zu seinem Austritt in 2025 (119 / 0320) beschäftigt. Für den AN wurde nur U 2 abgeführt. Der SV-Prüfer hat das jetzt aufgegriffen. Wie ist Euer Wissen hierzu?
Viele Grüße
Ulis
Hallo Ulis.
Der Rentner / Pensionär hat doch trotzdem einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle; solange der Arbeitgeber am U1-Verfahren teilnimmt, hat dieser auch einen Anspruch auf Erstattung des fortgezahlten Entgelts.
Dies wird nicht durch die persönliche KV-pflicht/-freiheit des Beschäftigten ausgehebelt.
Vielen Dank für die Antwort.