Hallo Community,
welchen Zeitraum würdet Ihr der AN für ihren Elterngeldantrag des 2. Kindes bestätigen bei folgender Konstellation:
Mutterschutz 1. Kind ab 05.09.2016
Geburt 1. Kind 02.10.2016
Bezug von Elterngeld 02.10.2016 - 01.10.2017
Elternzeit (vorzeitig beendet bis 02.05.2018, kein Entgelt erhalten) wegen erneuter Schwangerschaft, ab 03.05.2018 Mutterschutz
Geburt 2. Kind 10.06.2018
Ich würde die Monate wg Bezug von Mutterschaftsgeld 1. Kind (9-12.2016) außer Acht lassen ebenso 5-6.2018 (2. Kind) sowie 10.2016-10.2017 wg Bezug von Elterngeld 1. Kind:
6 Monate Zeitraum 3.2016 - 8.2016 (€ volles Gehalt)
6 Monate Zeitraum 11.2017 - 4.2018 (€ 0,00, kein Gehalt wg Elternzeit 1. Kind)
Viele Grüße
Ulrike Scheck
Hallo Frau Scheck,
diesbezüglich hatte ich vor einigen Jahren mal mit der L-Bank telefoniert, da ich eine ähnliche Konstellation hatte. Die sagten mir, dass ich beim 2. Kind denselben Zeitraum wie beim 1. Kind nehmen soll.
Aufallzeiten sollen ja herausgerechnet werden. Und die EZ vom 1. Kind ist ja auch eine Ausfallzeit.
Zumindest habe ich das in mehreren Fällen so gehandhabt und die L-Bank hat sich nie beschwert.
Viele Grüße
Katrin Kretzschmar
Hallo Frau Kretzschmar,
ich bin dann doch bei der L-Bank tel. durchgekommen: Die Zeiten ohne Entgelt (11.2017 - 4/2018) werden mit € 0,00 bescheinigt.
Viele Grüße
Ulrike Scheck
Guten Morgen Frau Schreck,
vielen Dank für diese Info! Dann werde ich das zukünftig auch so handhaben.
Viele Grüße