Guten Morgen Herr Stein, da sich die Bescheinigung auch auf Werte von 2017 bezogen hat, waren sie im Vordruck nicht aufgeführt und wurden von mir händisch erfaßt. Mir war jetzt nicht klar, ob diese Werte dann in der elektronischen Übermittlung greifen, da nachgetragen, oder ob nur die Werte 2018 bescheinigt werden. Habe mich deshalb entschieden, die Bescheinigung gedruckt dem Amt vorlegen zu lassen. Würde mich für künftige Fälle interessieren, ob's funktioniert oder nicht. Viele Grüße Ulrike Scheck
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