Hallo Community,
einzelne AN sind für Arbeitnehmer online freigeschaltet. Bei einer Mandatsübernahme fragen wir uns, ob wir "nachträglich" den zeitversetzen Zugriff von 3 Tagen bei den einzelnen AN reinnehmen können, ohne daß es erneute Datev-Briefe an die AN auslöst.
Viele Grüße
Ulrike Scheck
Guten Morgen,
den Zeitversatz zu ändern löst doch keine neu Registrierung aus denke ich. So regelt es doch nur das Zeitfenster ab wann die Mitarbeiter ihre Abrechnungen nach der Erstellung sehen können.
Spannend ist die Frage, ob es durch den Beraterwechsel nicht grundsätzlich zu einer neuen Registrierung kommt oder wird das mit übertragen?
Hallo,
zur spannenden Frage: Ja, sie werden bei einem Berater-Wechsel übernommen. Die Zeitversetzung habe ich außen vor gelassen.
Viele Grüße
Ulrike Scheck
Hallo zusammen,
die Vermutung ist korrekt, dass die Schlüsselung des Zeitversatzes für des Zugriff der Arbeitnehmer auf deren Auswertungen keinen Versand von Registrierungsbriefen auslöst.
Beim Übertrag eines Mandanten muss unterschieden werden, ob es sich um eine Übernahme von LODAS auf LODAS oder um einen Wechsel des Abrechnungssystems handelt.
Bei einem Mandantendatenübertrag, bei dem das Abrechnungsprogramm identisch ist (LODAS zu LODAS bzw. LuG zu LuG) werden die Daten zu Arbeitnehmer online „Meine Abrechnungen“ mit übertragen. Die für Arbeitnehmer online "Meine Abrechnungen" registrierten Arbeitnehmer können weiterhin mit ihren vorhandenen Zugängen auf ihre Lohn- und Gehaltsdokumente zugreifen.
Bei einem Mandantendatenübertrag bei gleichzeitigem Wechsel des Lohnprogramms von Lohn und Gehalt zu LODAS oder umgekehrt gibt es derzeit keine Möglichkeit, die Daten zu Arbeitnehmer online „Meine Abrechnungen“ mit zu übertragen. In diesem Fall ist eine erneute Freischaltung der Mitarbeiter erforderlich.
Diese und weitere Informationen finden Sie unter der Dokumentennummer 1080531 "Mandantendaten übertragen bei Arbeitnehmer online "Meine Abrechnungen"".
Liebe Grüße aus Nürnberg
Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG