Hallo Community,
eine AN hat als "Mitarbeiterin des Monats" ein Geschenk über € 42,00 erhalten. M.E. liegt hier kein persönliches Ereignis zugrunde, also ist es dann ein Lohnbestandteil und als Nettobezug zu erfassen, oder?
Viele Grüße
Ulrike Scheck
Hallo Frau Scheck,
unter persönliches Ereignis würde ich das nicht subsumieren. Allerdings könnte es sich um einen Sachbezug handeln, für den die EUR 44,00 Freigrenze gilt. Hier wäre dann zu prüfen, ob noch weitere Sachbezüge im gleichen Monat vorhanden sind und ob die Grenze eingehalten wird.
Viele Grüße
T. Reich
Hallo Frau Scheck,
wenn die Mitarbeitern sonst keine weiteren Sachbezüge erhält und der Betrag innerhalb der 44,00 € liegt würde ich hier nichts erfassen.
Gruß
Björn
Hatte ich vergessen, es wurde ja gefragt, wie das zu erfassen ist. Im Eifer des Gefechts übersehen. Der Sachbezug sollte in jedem Fall als Bruttolohn auf Grund der Entgeltbescheinigungsverordnung Berücksichtigung finden.
Hier finden Sie Informationen zur Abrechnung von Sachbezügen:
Sachbezug oder geldwerten Vorteil erfassen in LODAS
Danke für schnellen Infos.