Hallo Community, einer AN wurde zum 31.07.22 gekündigt. Im Kündigungsschutzverfahren wurde durch Vergleich vereinbart, daß sie das seit 1.21 inne habende Jobrad (UVP € 2.800,00, Umwandlungsrate mtl. € 98,00) von JobRad käuflich erwirbt, soweit der Marktpreis € 2.000,00 nicht übersteigt. JobRad hat den Wert nun brutto mit € 1.900,00 angesetzt und der AN das Kaufangebot unterbreitet. Zugleich wurde im Vergleich vereinbart, daß bei Kauf zwischen AG und AN keine wechselseitigen Rechte und Pflichten mehr aus der Nutzungsüberlassungsvereinbarung bestehen. Seht Ihr hier trotzdem einen geldwerten Vorteil? Viele Grüße Ulrike Scheck
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