Guten Morgen Community,
eine AN befindet sich bis 2022 in Elternzeit und hat von sich aus gekündigt.
In den Fehlzeiten ist die Elternzeit bis 22.03.2022 erfaßt.
Wenn ich jetzt den Beendigungstermin 31.08.2021 eingebe kommt die Meldung, daß innerhalb des Beschäftigungszeitraums noch eine Fehlzeit vorliegt, deren Ende offen oder das Austrittsdatum überschreitet. Dieses kann ich korrigieren oder auch nicht.
Wie handhabt Ihr das?
Kommt dann auch noch eine SV-Abmeldung zum 31.08.2021?
(Letzte war eine Meldung 51 Unterbrechung Entgeltersatzleistungen aus 2019.
Viele Grüße
Ulrike Scheck
Hallo,
ich würde die Elternzeit zum 31.08.2021 beenden.
Wenn das Austrittsdatum auf 31.08.2021 gesetzt ist, sollte eine Abmeldung kommen.
Viele Grüße
Sailor
Danke für die Info. Habe die Elternzeit jetzt am 31.08.2021 enden lassen.