Hallo Community,
einer AN wurde zum 31.07.22 gekündigt. Im Kündigungsschutzverfahren wurde durch Vergleich vereinbart, daß sie das seit 1.21 inne habende Jobrad (UVP € 2.800,00, Umwandlungsrate mtl. € 98,00) von JobRad käuflich erwirbt, soweit der Marktpreis € 2.000,00 nicht übersteigt. JobRad hat den Wert nun brutto mit € 1.900,00 angesetzt und der AN das Kaufangebot unterbreitet.
Zugleich wurde im Vergleich vereinbart, daß bei Kauf zwischen AG und AN keine wechselseitigen Rechte und Pflichten mehr aus der Nutzungsüberlassungsvereinbarung bestehen.
Seht Ihr hier trotzdem einen geldwerten Vorteil?
Viele Grüße
Ulrike Scheck
Hallo,
verstehe ich Sie richtig, dass das Kaufangebot direkt über Jobrad erstellt wurde und die Restsumme dann auch direkt vom Arbeitnehmer an Jobrad gezahlt wird?
Der Kaufwert wird ja nicht begünstigt durch den Arbeitgeber, somit besteht auch kein geldwerter Vorteil.
Die Abwicklung findet in der Regel außerhalb der Lohnabrechnung statt.
Bitte haben Sie aber Verständnis dafür, dass wir Sie rechtlich gesehen nicht beraten dürfen.
Hallo Frau Bäuerlein,
korrekt. Der AN wickelt die Zahlung direkt mit JobRad ab.