Damit habe ich erreicht, dass ich zum einen ein UStVA-Werteprotokoll habe, welches ich dann ablegen kann und ich habe in der Buchführung eine saubere Dokumentation. Hallo Herr Martens, wenn der Bestand in Kanzlei-Rechnungswesen angelegt ist, sehen Sie auch die Umsatzsteuer-Voranmeldungen, die über DÜ-Formulare Rechnungswesen übermittelt wurden, in der "Übersicht Datenübermittlung Finanzverwaltung". Und da diese jahresübergreifend angezeigt werden, ist es egal, aus welchem Jahr diese aufgerufen werden. Diese "Quasi-Buchungen" sind dann nicht erforderlich. Ich habe dann zwar nicht die Möglichkeit, mir in Kanzlei-Rechnungswesen unter "Umsatzsteuer-Voranmeldung" die Auswertung anzeigen zu lassen. Wenn ich die Buchungen aber später wieder lösche, muss dies ja ohnehin anders dokumentiert werden. Und für die Übermittlung über DÜ-Formulare Rechnungswesen ist m.E. noch nicht mal ein Sonderrecht notwendig. Dies wird zwar auch als "manuell erfasst" protokolliert. Aber dagegen ist ja nichts einzuwenden - wir behaupten ja nichts anderes. Viele Grüße Uwe Lutz
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