Hallo Herr Stein, eine ähnliche Antwort habe ich leider schon befürchtet. Sie sollten dann allerdings Ihre Anleitung im Programm "DÜ an Statistische Ämter" ändern. Dort heißt es (nach Erstellung und Abruf der Daten aus dem Rechenzentrum): Prüfen und ergänzen Sie ggf. die Statistik Wie soll ich denn eine Prüfung vornehmen, wenn ich nur Enddaten geliefert bekomme? Aber so wirklich kann dies nicht die Lösung sein! Unser Mandant ist verpflichtet, korrekte Daten für die Statistik zu melden. Er beauftragt uns, diese Meldung für ihn zu erstellen. Trotzdem bleibt natürlich der Mandant in der Pflicht, dass richtige Daten gemeldet werden. Wir erstellen nun die Meldung mit einem Programm der DATEV und beauftragen damit die DATEV diese Daten zusammenzustellen und zu übermitteln. Nun erwarte ich von der DATEV, dass ich diese Daten auch prüfen kann - ich muss dies schließlich unserem Mandanten gegenüber auch nachweisen. Wenn nun schon keine Einzelaufstellung im Programm selbst vorliegt, ist es m.E. das Mindeste, dass es eine Standard-Statistik im Programm DALY gibt, mit dem ich die Daten nachvollziehen kann. Sorry, aber bisher bin ich von der DATEV besseres gewohnt! Viele Grüße Uwe Lutz
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