Hallo Frau Langer, OHA! Nun müssen Sie prüfen, welche Lösungsmöglichkeit für Sie am ehesten in Frage kommt: Wenn die Stammdaten mit der Anlage der Vortragsmonate noch nicht ins Rechenzentrum gesendet wurden und keine Abrechnung erstellt wurde, könnten Sie die Stammdaten aus dem Rechenzentrum neu holen und dann das "Gültig ab"-Datum verschieben. ACHTUNG: In dem Fall werden alle Stammdatenänderungen -auch von anderen Mitarbeitern oder Mandantendaten-, die erfasst aber noch nicht gesendet wurden, überschrieben. Sie sollten daher unbedingt vorher das Stammdatenänderungsprotokoll ausdrucken und die Daten nach dem Holen der Stammdaten aus dem Rechenzentrum neu erfassen. Zu empfehlen ist hier vor dem Holen der Daten ggf. sogar eine Datensicherung des Bestandes durchzuführen, damit diese notfalls neu eingespielt werden kann. Wenn Sie die Stammdaten mit den Vortragswerten bereits ins Rechenzentrum gesendet haben aber noch keine Abrechnung für diese Mitarbeiter erstellt haben, könnten Sie diesen auch ggf. unter einer neuen Personalnummer neu anlegen und die bisherige Personalnummer inaktiv setzen. Wenn Sie die ELStAM-Anmeldung bereits gesendet haben, müssen Sie hierfür aber beachten, dass Sie die Anmeldung manuell durch eine Abmeldung zum gleichen Tage beenden müssen und die Anmeldung unter einer neuen Personalnummer dann zum Folgetag vornehmen. Nachdem die ELStAM-Abmeldung unter der ersten Personalnummer durchgeführt ist, können Sie diese "inkativ" setzen, indem Sie den bisherigen Beschäftigungszeitraum löschen und einen neuen Zeitraum "31.12.2015 bis 31.12.2015" erfassen. Dieser Zeitraum liegt außerhalb des Nachberechnungszeitraums, so dass keine Meldungen und Abrechnungen erstellt werden. Dieser Zeitraum hat dann aber zur Folge, dass diese Personalnummer mit der Jahresübernahme auf 2018 gelöscht wird. Sofern dies alles für Sie nicht passt, wüsste ich auch nicht mehr weiter und würde empfehlen, dass Sie sich direkt beim Anwenderservice der DATEV melden. Viel Erfolg und viele Grüße Uwe Lutz
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