Hallo, ich habe wieder ein paar Fragezeichen und hoffe es kann noch jemand helfen. Trotz der Antworten bin ich mir unsicher. Der Mandant hat seit April Angestellte. Zuvor waren noch von Mandanten selbst, der mit einem anderen System abgerechnet hatte, die Daten von der BG gar nicht eingegeben weil noch nichts vorlag. Es war keine BG vorhanden. Erst als wie den Mandanten übernommen haben, habe man wir auch die zuständige BG beantragt. Muss ich trotzdem ab Juni anlegen und der Mandant erbringt den Teillohnnachweis oder gebe ich die Angabe ab April?
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