Hallo, ich glaube ich habe es jetzt verstanden. Für die Zeit wo der MA krank ist, aber nicht in Kurzarbeit, erhält er für die Zeit, bis zu 6 Wochen Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber. Angenommen er ist Montag bis Freitag krankgeschrieben und freitags ist Kurzarbeit, buche ich Montag bis Donnerstag die LA 45. Den Freitag buchen ich dann mit der LA 410 BS WK. LA 410 aber nur wenn keine U 1 Pflicht besteht. Welche Fehlzeit nehme ich dann? Mo bis Do, krank mit Entgeltfortzahlung und den Freitag krank während KUG? Wenn U1 Pflicht besteht, muss ich die 413 im Kalendarium eintragen, oder ? Wenn nur 4 Stunden gearbeitet wird und die restlichen 4 Stunden Kurzarbeit ist, nehme ich die 4 auf die zb. 20 und die restlichen 4 auf die 410. Habe ich das so so richtig verstanden?
... Mehr anzeigen