Mit Befremden lese ich, wie Datev dem Steuerberater irgendwelche rechtlich zweifelhaften, für einen Laien völlig undurchschaubaren Behauptungen vorlegt, wonach Microsoft 365 nicht prinzipiell für einen Steuerberater ("Geheimnisträger") datenschutzrechtlich verboten sei. Für eine genaue Dokumentation und Einhaltung von erforderlichen Rahmenbedingungen ist dann aber der Steuerberater zuständig. Das ist ja wirklich extrem hilfreich!!! Zitat: "Der Einsatz von Microsoft 365 ist für Angehörige steuerberatender Berufe und die damit einhergehende Auftragsverarbeitung von personenbezogenen und dem Berufsgeheimnis unterliegender Daten unter bestimmten Voraussetzungen grundsätzlich möglich. Es obliegt allerdings den Anwenderinnen und Anwendern, auf Grundlage der von Microsoft bereitgestellten Informationen zu dokumentieren, dass sämtliche Anforderungen der DS-GVO dabei eingehalten werden." Auch wenn man weiterliest - keine weiteren hilfreichen Anweisungen, was der Steuerberater tun kann, um den Einsatz zu legalisieren. Stattdessen ein Link zu einem PDF, dass vor Unsinn (sorry), offensichtlich von Lobbyisten oder zumindest Microsoft-Liebhabern um jeden Preis, nur so strotzt. ( https://www.datev.de/content/dam/markenassets/themen-und-produktgruppen/zielgruppen/steuerberater/%C3%BCbergreifend/datev-stellungnahme_m365-nutzung_kanzleien_ge.pdf ) Ich nehme stellvertretend mal direkt den ersten Punkt aus diesem Paper, einer Argumentation der "Bundesvergabestelle des Bundes". Naja, wenn diese Stelle etwas sagt, muss es wohl stimmen 😉 Gleich im Punkt i wird folgendes behauptet: Zwar können der Mutterkonzern und amerikanische Behörden auf die Server der Microsoft Irland in Irland zugreifen. Aber weil Microsoft Irland hier nicht aktiv tätig wird, sondern den Zugriff nur passiv erlaubt, unterliegt das Ganze nicht der Strafbarkeit der DSGVO. Selten habe ich so einen Unsinn gelesen! Dann ist auch niemand verantwortlich, wenn Gauner wegen fehlender Sicherheit Daten im Internet abgreifen - schließlich erfolgte das aus Sicht des Betroffenen ja passiv! 😉 Eine Pflicht zur Absicherung vor unberechtigtem Zugriff gibt es natürlich überhaupt nicht. Statt mich an den weiteren Punkten abzuarbeiten, einfach mal ganz reale Punkte, die man sich überlegen kann, ob man eine Datev-Cloud bei einer US-amerikanischen Gesellschaft haben möchte: Gerade als Steuerberater: - Ist es wirklich egal, wenn amerikanische Behörden, z.B. die Steuerberhörde, Zugriff auf Mails und Dokumente der Mandanten haben? - Gerade Microsoft sperrt gerne einfach mal den kompletten Zugang und es dauert Monate, bis man überhaupt einen vernünftigen Ansprechpartner oder eine Begründung bekommt. Nur zwei Beispiele dazu, eines ganz "low level", das anderen "top level": Low Level: Der Fall wurde vor einiger Zeit in der C't dokumentiert: Ein deutscher Unternemer mit Microsoft 365 konnte von einem auf den anderen Tag plötzlich nicht mehr auf alle seine Firmendokumente und E-Mals zugreifen. Gesperrt. Der vielsagende Grund: "Verstoß gegen die Community Richtlinien". Es war auf keinem Weg eine vernünftige Kommunikation mit Microsoft möglich. Erst mit Anwalt, Wochen oder Monate später, kam die Begründung: Sein Handy hatte Strandbilder seiner nackten Kinder in die Cloud hochgeladen. Der Unternehmer hatte das noch nicht einmal gewusst, weil das Hochladen die Voreinstellung war. Top-Level Beispiel: Der Hautpankläger des UN Strafgerichtshofs, der sich mit dem Genozid in Gaza beschäftigt, bekam durch Microsoft den Zugriff auf sämtliche E-Mails gesperrt. Bei solch einem windigen Unternehmen will man seine Mails und Dokumente hinterlegen? Mal ganz unabhängig davon, ob das datenschutzrechtlich überhaupt erlaubt ist. Manche können ja hoffen auf das Verfahren der von der Leyen: Als der EU-Datenschutzbeauftragte verlangte, dass die EU Alternativen zu Microsoft in bestimmten Bereichen finden müsse, hat sie ihn einfach wegen Amtsmissbrauchs verklagt. Und unabhängig von allem und zurück zum Anfang: Von Datev erwarte ich mehr, als nur obskure Dokumente zu verlinken, wonach Microsoft 365 nicht per se unvereinbar mit Datenschutzgesetzen sei - und dann eine Dokumentationspflicht und Umsetzungspflicht als Voraussetzung zu nennen, ohne den Steuerberater hier KONKRET an die Hand zu nehmen. So geht das überhaupt nicht, finde ich. Wenn sich Datev auf den Standpunkt stellt, dass Office 365 legal nutzbar sei, dann bitte auch ganz konkret Punkt für Punkt dokumentieren, was der Steuerberater dabei zu tun und einzuhalten hat. Mit Rechtsgarantie (z.B. Übernahme der Verteidigung durch einen von Datev gestellten Anwalt, wenn der Steuerberater sich genau an die Datev-Liste gehalten hat).
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