Spannende ungeklärte Frage ist folgende: Der Mandant speichert die E-Rechnungen alle im Win-Dateisystem ab, Finanzamt prüft, Mandant übergibt die Rechnungen auf einem Datenträger. M.E. müsste der VSt-Abzug trotzdem funktionieren, obwohl die Rechnungen nicht revisionssicher archiviert sind. Wenn die Speicherung nicht revisionssicher erfolgt sind die Aufbewahrungsvorschriften der AO verletzt. --> vermutlich Sicherheitszuschläge oder schlimmstenfalls Verwerfung Nach dem UStG sind mir (noch) keine Vorschriften die gegen den VSt Abzug sprechen
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