Danke für die Erläuterungen Die Position von Datev: Der Funktionsumfang von DATEV Kassenbuch online genügt nicht, um als elektronisches Aufzeichnungssystem - alle Anforderungen nach AO, UStG und weiterer Vorgaben - aus Sicht der Erfassung und der Abwicklung funktional bedienen zu können. (Artikelgenaue Erfassung bzw. Ausweis, Belegerstellung, Belegausgabe, etc.) Aus diesem Grund ist für Kassenbuch online die Frage nach der Kassenfunktion nicht zu stellen, da es bereits die regulatorischen Anforderungen an ein elektronisches Aufzeichnungssystem (nach §146a i.V.m. §146 AO) nicht erfüllt. Haben Sie das rechtlich prüfen lassen? Mir ist bewusst das Sie keine rechtlichen Auskünfte geben dürfen. Intern werden Sie das hoffentlich (rechtlich) prüfen lassen ob es den Tatsachen entspricht. Wir und die Mandanten verlassen uns auf die Aussagen, sonst kann man sich gleich an einen Wirtschaftsprüfer wenden....
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