@Moonshine schrieb: Also bisher sah ich mich nicht gezwungen etwas zu schreiben, aber der Hinweis zeigt mir, DATEV was soll der Schwachsinn. Nur um das zu erklären, das bedeutet, man arbeitet mit 2 Programmen. Eins in der Cloud und wahrscheinlich ESt noch nicht in der Cloud - Sinn? Das bedeutet, ich buche eine kleine Buchführung, muss das ganze in die Cloud übergeben, dann manuell den Wert in die ESt eintragen und dann zweimal eine Übermittlung anstoßen. Bisher, Jahresabschluss - Übergabe - Anlagevermögen einspielen - Fertig. Ja Cloud wird die Arbeitserleichterung... Korrigiert mich wenn ich da etwas übersehe... Gerne: Sie übergeben die Daten an EÜR Steuern statt an das ESt-Programm. Im ESt übernehmen Sie den Gewinn dann aus der EÜR Steuern auf Knopfdruck in die Anlage S oder G. Wenn Sie die EStE übermitteln, wird die in der Cloud gespeicherte EÜR automatisch mit übermittelt. Da entsteht kein Mehraufwand im Vergleich zu heute. Im Gegenteil: Arbeiten Sie mit der EÜR im ESt-Programm, müssen Sie die AV-Daten separat übernehmen. Ja, das ist nur ein Knopfdruck. Aber in der EÜR Steuern sind diese Daten mit enthalten. Dafür gibt es ein gutes Datev-Hilfe-Dokument, sogar mit Klicktutorial: Arbeiten mit DATEV EÜR Steuern - DATEV Hilfe-Center Der Arbeitserleichterung liegt darin, dass EÜR Steuern den Kontennachweis der EÜR mit überträgt, was die EÜR, die in die EStE übermittelt wird, nicht kann. EDIT: Sie können außerdem den bisherigen Prozess beibehalten, wenn Sie das wollen. Die Datenübergabe aus ReWe ist in ESt oder in EÜR Steuern möglich.
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