Hallo Frau Münker, wenn wie in Ihrem Fall eine Lohnsteuerbescheinigung zum 31.08.2017 erstellt und übermittelt worden ist, hätten Sie keine Lohnkontenergebnisvorträge machen dürfen. Die Eintrittsdaten haben Sie richtig hinterlegt. Prüfen Sie aber vorab ob die Lohnsteuer-Bescheinigungen zum 31.08.2017 auch tatsächlich übermittelt worden sind. Wenn ja sollte es reichen, wenn Sie rückwirkend die Ergebnisvorträge rausnehmen. Jedoch weiß ich leider nicht ob die Lohnsteuerbescheinigung für 2017 automatisch geändert, wird da der Termin für die späteste Übermittlung schon überschritten ist und Sie mit Sicherheit den Januar 2018 auch schon abgerechnet haben. Gruß Björn Niggemann
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