Hallo Michaela, die ursprüngliche Abrechnungen wurden ohne die BAV erstellt, d. h. hier wurden zu viele Steuern und SV-Beiträge abgeführt. Durch deine rückwirkende Änderung werden nun in den einzelnen Monaten die zu viel abgeführten Steuern und SV-Beiträge wieder gutgeschrieben, dadurch ist der Abzugsbetrag in diesen Monaten niedriger als der Zahlbetrag an die BAV. Du müsstest also im Januar und Februar Gutschriften unter den Punkten "steuerliche Abzüge" und "sv-rechtliche Abzüge" sehen. Diese werden dann mit den 100,00 € Abzug verrechnet wodurch die Überzahlung dann geringer ist. Gruß Björn
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