Hallo, in Ihrem Fall müssen Sie die 5.400,00 € anteilig für das Jahr kürzen. D. h. Ihr Minijobber darf nicht über 4.050,00 € kommen. Bei der Überschreitung müssen Sie aufpassen. Der Minijobber darf zwar bis zu 3 mal im Jahr die 450,00 € im Monat überschreiten, muss aber die Jahresgrenze von 5.400,00 € einhalten. D. h. bei einer Überschreitung muss der Minijobber in einem anderen Monat unter 450,00 € verdienen, damit die Jahresgrenze eingehalten wird. Lt. Ihrem beschrieben Fall würde ich mal behaupten, dass der Arbeitnehmer nicht genug Luft hat sodass eine Auszahlung zur sv-pflicht führen würde.
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