Hallo, also wir haben das mit dem Fahrrad wie folgt: Wenn ein Mitarbeiter ein Firmenrad zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erhält und keine Gehaltsumwandlung vornimmt, dann tragen wir über eine Nettobezugslohnart und eine Nettoabzugslohnart die 1% trotzdem vom vollen Bruttopreis ein. Dadurch wird in der Buchhaltung dann die richtige Umsatzsteuer abgeführt und es müssen keine manuellen Buchungen erzeugt werden. Wenn man 0,25 % vom Bruttolistenpreis auf der Abrechnung aufführt, dann müssen nachher in der Buchhaltung die restlichen 0,75 % manuell reingebucht werden und anschließend wieder um weitere Buchungen neutralisiert werden. Hierzu gibt es auch ein Dokument von der DATEV das ich aber leider gerade nicht parat habe.
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