Hallo Sibylle, wenn es um Mitarbeiter geht die vor dem 01.09.2022 bereits beschäftigt waren, dann musst du bei jedem Mitarbeiter den Anspruch auf "JA" umstellen und für diese 4 Mitarbeiter bei "Wiederholungsabrechnung einzelne PNr" für August 2022 auswählen, damit diese berücksichtigt werden. Handelt es sich um Neueinstellungen zum 01.09.2022 dann müssen Sie die Eintragungen unter Mandantendaten -> Steuer -> allgemeine Daten -> Register "Nebenbuchführung" hier müssen Sie den Monat 08/2022 eintragen bei MA-Zahl 4 und in der Zeile 35 für die EPP 1.200,00 €. Außerdem müssen Sie einen neuen Mitarbeiter im Bearbeitungsmonat "August 2022" anlegen mit Eintritt September 2022 und nur für diesen dann für August 2022 eine "Wiederholungsabrechnung einzelne PNr" auswählen und durchführen. Gruß
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