Hallo!
Ich hoffe ihr könnt mir etwas auf die Sprünge helfen, da ich mit solch einer Kosntellation noch nie zu tun hatte.
Ich habe einen Arbeitgeber, der neue Mitarbeiter einstellen will. Diese werden komplett zu 100% aus ihrem Heimatland arbeiten. Selbst Bewerbungsgespräch & Co. lief komplett digital. Aktuell gehst es speziell um einen AN aus Dänemark und einen aus Bosnien.
Nun stellt sich die Frage, wie diese Mitarbeiter steuerlich und sv-rechtlich abzurechnen sind.
SV-rechtlich habe ich von einer Krankenkasse die Auskunft bekommen, dass diese Arbeitnehmer hier nicht SV-pflichtig sind, sondern in ihrem Heimatland.
Wie funktioniert so etwas? Führt der AG dahin ab? Zahlt er einen Zuschuss und derjenige muss sich im Heimatland selbst versichern?
Diese AN sind beschränkt steuerpflichtig? Oder ggf. gar nicht weil ein DBA greift?
Sorry, für meine vielleicht blöden Fragen. Aber ich habe echt gar keinen Plan - und hier im Büro auch keinen weiter, der mir helfen könnte.
LG Kathrin
Gelöst! Gehe zu Lösung.
@KathrinMeyer schrieb:SV-rechtlich habe ich von einer Krankenkasse die Auskunft bekommen, dass diese Arbeitnehmer hier nicht SV-pflichtig sind, sondern in ihrem Heimatland.
Wie funktioniert so etwas?
Viel Spaß! 😄
Bei SV zählt natürlich das Territorialprinzip, also wo die Leistung erbracht wird ist die SV abzuführen. Bei Lohnsteuer zählt natürlich vorrangig das Land in dem der Leistungserbringer (also AN) seinen steuerlichen Sitz hat. Da er nicht in Deutschland wohnt kann es also nicht hier sein.
Jetzt haben Sie aber ein kleines Problem: Sie sind eine deutsche Abrechnungsstelle! Sie brauchen jemanden in Dänemark und einen in Bosnien der dies für Sie übernimmt. Also flux zum Chef und ihm da sofort Meldung erstatten 😉
Schein geholfen zu haben: Remote Arbeiten aus Österreich
Hallo Kathrin,
wir haben den gleichen Fall mit einem polnischen Mitarbeiter. Hier erstellt ein Steuerbüro in Polen die Abrechnung für unseren Mandanten da sämtliche Meldungen und Leistungen an das Heimatland zu zahlen sind. Außerdem muss die Zahlung der Lohnsteuer und SV-Beiträge in der jeweiligen Landeswährung erfolgen.
Da Ihr Fall der gleiche ist müssen Sie sich bzw. der Mandant einen Steuerberater vor Ort suchen, der die Lohnabrechnung übernehmen kann. Idealerweise sollte der dann auch Deutsch oder Englisch können, damit die Kommunikation funktioniert.
Gruß
Björn
Ich danke euch!
Die Seite der DVKA aus dem verlinkten Beitrag habe ich mir gleich mal gespeichert. Wer weiß, wofür man die noch einmal gebrauchen kann. 😉
Mir wurde dort sofort und schnell geholfen. Die Auskünfte decken sich mit denen von Euch!
Danke!