Es ist ja die Frage des eigenen Anspruchs, wenn man ein Programm trotz entsprechender Fehlermeldung durch Piloten und ohne entsprechende Anpassung an den Kunden bringt. Verehrte DATEV - stimmt es, dass dieser Fehler gemeldet wurde? Spekulation: Da hat sich wohl ein schlauer Kopf irgendwelche Gedanken zur Verschlankung und Veränderung der pdf-Profile in Lohn gemacht (warum auch immer - war vorher ganz gut) und ist dann aber leider kurz vor der Ziellinie zusammengebrochen. Bei Rewe z.B. hat man die pdf-Profile nicht geändert, wie schön uneinheitlich das alles dadurch geworden ist. Da kann niemand mehr durchsteigen. Passt hier das Wort "Verschlimmbesserung"? 3 GB bezog sich nur auf die Gehaltszettel zur Abstimmung durch den Mandanten. Die komplette Abrechnung wird wesentlich größer sein - wir haben das 23-fache der vorherigen Größe errechnet. Mailversand = unmöglich. Werden die Dateien nach DUO auch entsprechend "groß" und schlecht übermittelt? Speicherplatzkosten und so. Lohn ist im allgemeinen für den Unternehmen nicht wichtig, was macht es schon, wenn die Lohnabrechnungen auf einmal weder per Mail übermittelt werden können noch einwandfrei zu lesen sind. Wir als StB erstellen die Lohnabrechnung und erklären nun dem Mandanten die Missstände - selbstverständlich fällt das nicht auf uns zurück. Klar, obwohl DATEV das alles wohl bekannt ist (wenn es denn stimmt), lassen sie uns hier auflaufen - wozu auch zumindest eine Info dazu? Ironie beiseite, das ist - ich bitte um Verzeihung - großer Mist. Sehr geehrte DATEV, dürfen wir (bitte) in den nächsten Tagen mit einer Fehlerbereinigung rechnen? Das wäre echt cool, dann können wir ungehindert weiterarbeiten. Abschlussfrage: Wozu gibt es Piloten?
... Mehr anzeigen