Hallo zusammen, ich habe einen Gesellschafter/Geschäftsführer einer GmbH (freiwillig versichert, Selbstzahler), er bekommt die PKW-Nutzung als Nettolohnart (StammLohnart 237, Sachbezug netto) sowie einen AG-Zuschuss zur KV/PV. Sein Kind war vom 28.02.-07.03.22 in Quarantäne, er selber vom 21.03.-31.03.22. Die Fehlzeiten habe ich erfasst, die Lohnarten angelegt und die Auswertung 447 geschlüsselt. Nun habe ich die Probeabrechnung gemacht, und es wird die PKW-Nutzung und der AG-Zuschuss KV/PV gekürzt. Ist das richtig? Die Abrechnung Quarantäne muss über eine Nachberechnung angestoßen werden, da jetzt erst die Information vorliegt. Unterm Strich werden 774,88 weniger an Auszahlungsbetrag ausgerechnet?! Wie kann man dem Mandanten das plausibel erklären? Hängt das mit der Quarantäne des Kindes zusammen? Bei ihm selber dürfte es doch nur zu geringfügigen Abweichungen kommen, oder? Danke für eure Hilfe!
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