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Firmen-Pkw und privates Auto parallele Nutzung durch Unternehmer

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letzte Antwort am 13.11.2023 13:53:11 von Usus
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Diana_82
Einsteiger
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Nachricht 1 von 5
163 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

ich stehe gerade auf dem Schlauch. Ich hoffe ihr könnt mir helfen:

 

ein Selbständiger hat einen PKW im Betriebsvermögen. Er führt ein Fahrtenbuch.

Nun möchte er mit seinem privaten PKW betriebliche Fahrten durchführen (auch Fahrten Wo-A).

 

Kann er diese einfach abrechnen (betriebl. Fahrten km x 0,30 €/km + Fahrten Wo-A km x 0,30 €/km ab 21. km 0,38 €/km)? oder hat das ein "Geschmäckle"?

 

Warum nutzt er für diese Fahrten, die er mit dem privaten PKW durchführt, nicht das betriebliche Auto?! Muss ich so etwas hinterfragen?

 

 Vielen Dank für eure Hilfe!!

alex7763
Aufsteiger
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Nachricht 2 von 5
155 Mal angesehen

erstmal nicht die 38 ct ab dem 21. km, das ist entf.pauschale.

 

liste vom mdt, wenns grundsätzlich plausibel ist dann erfassen.

ggf über tats. kosten nachdenken, bzw. mit mdt. besprechen

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Usus
Aufsteiger
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Nachricht 3 von 5
122 Mal angesehen

Auch für Unternehmer gilt, dass Fahrten Wohnung-Arbeit auf die Entfernungspauschale begrenzt sind.

Somit sind diese auch für reine Fahrten Wohnung-Arbeit anzusetzen.

Sollten die Unternehmer jedoch auf ihrem Weg zum Unternehmen bereits unternehmerische Tätigkeiten ausführen, z.B. der Besuch bei der Bank, Einkäufe für das Unternehmen oder ähnliches, sind diese Fahrten den Dienstreisen gleichzusetzen.

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renek
Fachmann
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Nachricht 4 von 5
116 Mal angesehen

@Diana_82  schrieb:

Warum nutzt er für diese Fahrten, die er mit dem privaten PKW durchführt, nicht das betriebliche Auto?! Muss ich so etwas hinterfragen?


Das müssen Sie immer dann nachfragen wenn der Mandant verärgert werden soll! 😄

 

Bitte solche Sachen nicht hinterfragen! Es gibt immer Gründe, zB Kilometergrenze bei geleasten Fahrzeugen im BV, die bei Überschreitung gerne teuer werden können. Oder ganz simple Gründe wie, dass der Mandant am Zielort nicht sein betriebliches Fahrzeug zeigen möchte. Ganz banal: Soll der GF zum Geschäftspartner nach Polen mit seinem Porsche fahren? Oder vielleicht doch lieber mit einem privaten X3?

 

Andersherum: Warum fährt ein MA mit dem Privatwagen irgendwohin, wenn er einen schicken Dienstwagen vor der Tür hat? Auch das ist ja möglich.

 

Grundsatz (zumindest während meiner Zeit in der Kanzlei): Solange es von den km plausibel ist, dann gebe ich das so an wie vom Mandanten mitgeteilt. Kommen mir aber ernsthafte Zweifel (bsp an einem Tag 2 verschiedene Orte angefahren und rechnerisch alleine für die Fahrten 10 Stunden benötigt, wohlgemerkt zur normalen Arbeit), dann eben nicht.

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Usus
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 5 von 5
102 Mal angesehen

Warum der Unternehmer welches Fahrzeug für bestimmte Fahrten benutzt, ist von uns nicht zu hinterfragen, wenn die Angaben ansonsten plausibel sind. 

Natürlich müssen dann alle Fahrtenbucheinträge korrekt sein, was auch die Aufzeichnung der Tankbelege betrifft.

Hinterfragen sollte man nur, wenn das private Fahrzeug ungewöhnlich häufig genutzt wird, ob hier nicht doch notwendiges Betriebsvermögen vorliegt.

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letzte Antwort am 13.11.2023 13:53:11 von Usus
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