Hallo, es kommt ganz darauf an, welches Stundenermittlungsverfahren in den Mandantendaten hinterlegt ist. Wenn das Stundenermittlungsverfahren: Anwesenheitsstunden geschlüsselt wird, werden ausschließlich die Stunden für die Unfallversicherung herangezogen, die über die Bewegungsdaten gebucht werden. Hier ist eine Kürzung der Kug-Stunden nicht erforderlich. Bei dem Ermittlungsverfahren: Wöchentliche Arbeitszeit und geleistete Stunden, sowie wöchentliche Arbeitszeit findet keine automatische Kürzung der Stunden statt. Bitte halten Sie ggf. Rücksprache mit der Berufsgenossenschaft, welches Stundenermittlungsverfahren in Ihrem Fall zu verwenden ist.
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