Hallo zusammen, ich habe folgendes Problem: Ein "kurzfristig beschäftigter Schüler", wurde für den Zeitraum 25.05. bis 12.06.2021 an- bzw. abgemeldet. Es wurde keine Pauschalversteuerung geschlüsselt. Die Bundesknappschaft hat für Mai und Juni keine Beitragsnachweise erhalten und fordert diese nun an. Für Mai wurde die Stamm-Lohnart 101 für 13 Stunden verwendet, für Juni versehentlich die Stamm-Lohnart 102 für 23,5 Stunden. Da für die Bundesknappschaft für Juli und August einen Beitragsnachweis erhalten hat, gehe ich davon aus, dass eine Korrektur für Monat Juni (falsche Lohnart) erforderlich wird. Ist das korrekt? Und wenn ja, wie kann ich das im Bearbeitungsmonat August für den MA, der im Juni ausgeschieden ist, machen? In den Bewegungsdaten unter Nachberechnung Standard die Korrektur eingegeben. Allerdings kann ich im aktuellen Monat keine Abrechnung anstoßen, da 1. der Bearbeitungsschlüssel 96 nicht vorhanden ist und 2. die Personalnummer nicht vergeben ist. Muss hier eine Tagesanmeldung erfolgen? Für eine baldige Hilfe wäre ich sehr dankbar. Viele Grüße Petra
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