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Quarantäne und Arbeitsunfähigkeit

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letzte Antwort am 25.05.2021 15:03:25 von welzel
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Ingrit
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Hallo, bei einer Mitarbeiterin (Gehaltsempfängerin) liegt mir eine AU und eine Quarantäne-Anordnung vor. Was verbuche ich im Kalender? Die AU läuft nicht über den gleichen Zeitraum wie die Quarantäne-Bescheinigung. Die Quarantäne läuft über 2 Wochen, die entsprechende AU innerhalb der Quarantäne über 1 Woche (die erste Quarantäne-Woche)

lohnhilfe
Meister
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Hallo,

 

die AU geht vor, also erste Woche AU, zweite Woche Quarantäne.

 

Denn die Quarantäne-Erstattung greift nur, wenn ausschließlich wegen der Quarantäne keine Arbeitsleistung erbracht werden kann.

LG
VM
Ingrit
Einsteiger
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danke für die Info...., so in der Art hatte ich es mir auch gedacht

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welzel
Beginner
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Hallo,

ich habe auch dies Problem: Mitarbeiter bei uns im 
Schnelltest POSITIV getestet, ist dann zum Arzt und dort wurde ein PCR-Test gemacht, AU-Bescheinigung vom 20. bis 23.04.21 (3 Tage), dann Quarantänebescheinigung vom 21.04. - 05.05.21. 

Werden hier nicht alle Fehltage nach dem LFZ-Gesetz abgerechnet? Oder nur der 20.04.21 und der Rest nach dem IFSG?

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lohnhilfe
Meister
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Hallo,

 

erst die gesamte AU, den Rest dann Quarantäne.

LG
VM
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welzel
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Hallo,

vielen Dank. Nur nochmal zu Verständnis: 

Wenn eine AU vorliegt vom 20.-30.04., Quarantänebescheinigung 22.04.-15.05., AU 17.-29.05., wie wird das dann abgerechnet. AU 20.-30.04. und Quarantäne  01.-29.05. ? Dann eine Verlängerung der Quarantäne automatisch erfolgt, bis man 48 Stunden symptomfrei ist?

Oder nur die schriftlich bescheinigte Quarantäne? Einige Gesundheitsämter versenden schon keine Bescheinigungen mehr laut telefonischer Auskunft.

Ganz ehrlich, diese Situation ist sehr verwirrend.

 

Vielen Dank für die Hilfe.

 

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lohnhilfe
Meister
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Quarantäne nur, wenn für die gleiche Zeit keine AU vorliegt.

 

Quarantäne = Beschäftigungsverbot

 

AU = Arbeitsunfähig = sowieso keine Beschäftigung = kein Verbot notwendig

 

Wenn die AU nach der Quarantäne wegen COVID ist, dann muss danach ja ein Test gemacht werden, und wenn dieser positiv sein sollte, sollte eine neue Quarantäne angeordnet werden.

 

---

 

Wegen der Bescheinigungen: Ich kann mir nicht vorstellen, dass das gesetzeskonform ist, wenn keine mehr ausgestellt würden.

LG
VM
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welzel
Beginner
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Hallo,

ja wegen der Bescheinigungen habe ich mir dies vom Gesundheitsamt der Stadt Bielefeld bestätigen lassen. Angeblich hat das Land NRW im Dezember 2020 mit Änderung des Infektionsschutzgesetzes mit verfasst, dass eine schriftliche Benachrichtigung nicht zwingend notwendig ist.

 

Homepage Stadt Bielefeld, Quarantäneregeln: Bei positivem Testergebnis automatisch 14 Tage Quarantäne.

"Einen schriftlichen Quarantänebescheid des Gesundheitsamtes erhalten Sie nicht mehr!"

Das Datum des positiven Test solle ausreichen.

 

Bin ich auch nicht glücklich drüber.

 

Nach telefonischer Anfrage teilte das Gesundheitsamt Bielefeld mit, dass sie einfach keine Zeit hätten, schriftliche Bescheide generell auszustellen.

 

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lohnhilfe
Meister
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Hm, also Ausdruck der Homepage plus Kopie des Testergebnisses für den Antrag einscannen?

LG
VM
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welzel
Beginner
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Tja,

nach telefonischer Auskunft Ges.-A. BI müsse dem Arbeitgeber sogar die mündliche Mitteilung des Arbeitnehmers über ein positives Testergebnis reichen. Was allerdings der LWL dazu sagt, weiß man nicht. Und was ist, wenn er Arbeitnehmer gelogen hat?

 

Unglaublich!

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letzte Antwort am 25.05.2021 15:03:25 von welzel
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