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Wiedereintritt nach Jahreswechsel

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letzte Antwort am 01.03.2023 16:16:39 von CWeber1
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welzel
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Moin,

 

ich benötige dringend Hilfe.

Ein Mitarbeiter, der zum Ende November 2021 ausgeschieden und abgemeldet ist, soll im Januar 2022 RÜCKWIRKEND wieder aktiviert werden. D. H., er wir noch weitere 5 Monate im Beschäftigungsverhältnis bleiben.

 

Kann ich bei dem Mitarbeiter einfach das Austrittsdatum herausnehmen? Oder muss ich ihn ab 01.12.2021 neu anmelden? Oder geht das im letzten Jahr überhaupt nicht?

 

Bin gerade sehr unschlüssig und hoffe auf schnelle Hilfe.

 

Dankeschön im Voraus.

durchschnittsbenutzer
Aufsteiger
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ich benötige dringend Hilfe.

Ein Mitarbeiter, der zum Ende November 2021 ausgeschieden und abgemeldet ist, soll im Januar 2022 RÜCKWIRKEND wieder aktiviert werden. D. H., er wir noch weitere 5 Monate im Beschäftigungsverhältnis bleiben.

Kann ich bei dem Mitarbeiter einfach das Austrittsdatum herausnehmen? Oder muss ich ihn ab 01.12.2021 neu anmelden? Oder geht das im letzten Jahr überhaupt nicht?


Ist der Monat Januar 2022 schon abgerechnet? Falls nicht, dann ist die Korrektur z. B. wie folgt noch möglich:

- Bearbeitungsmonat auf 12/2021 wechseln

- Austrittsdatum löschen

- Wiederabrechnung einzelne PNR für 12/2021 (die Nachberechnung für 11/2021 wird automatisch durchgeführt)

 

Die Vorgehensweise kann man vorab mit einer Probeabrechnung testen.

 

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welzel
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Vielen Dank. 

Wenn ich das Endedatum herausnehme und einfach im Januar die Gehälter abrechne, dann bekomme ich auch Nachberechnungen für Dezember und November, OHNE eine Wiederabrechnung zu starten.

Das ist aber vermutlich wegen des Jahreswechsels nicht korrekt, oder?

 

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durchschnittsbenutzer
Aufsteiger
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Die Lohnaufwendungen aus November und Dezember tauchen dann kumuliert erst in Janaur 2022 auf; eine Wiederabrechnung im Dezember verursacht vermutlich weniger Rückfragen (BWA, Jahresabschluss, SV-Prüfung).

 

Ansonsten ist bei der Nachberechnung ins Vorjahr das steuerliche Zuflussprinzip zu beachten:

- Nachberechnung Vorjahr (NBVJ) – Grundlagen

- Nachberechnung laufendes Jahr (NB) – Nachberechnung Vorjahr (NBVJ)

 

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welzel
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Das dachte ich mir auch schon. Dann lieber korrekt im Dezember.

Recht herzlichen Dank und ein schönes Wochenende.

🙂

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welzel
Beginner
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Hallo,

leider muss ich nun nochmals nachfragen.

Habe gerade erfahren, dass die Wiederanmeldung noch nicht stattfinden kann, vermutlich kann diese erst nach der Januarabrechnung erfolgen.

Was nun?

 

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DATEV-Mitarbeiter
Verena_Heinlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


das Austrittsdatum kann auch nach der Januar-Abrechnung herausgenommen werden. Das bereits beschriebene Vorgehen ist das Gleiche. Die Rückrechnungen für November und Dezember 2021 erfolgen steuerlich im Zuflussprinzip. 


Sie können das Austrittsdatum mit einer Wiederabrechnung einzelner PNR für 01/2022 löschen oder mit der nächsten Erstabrechnung. 

Beste Grüße Verena Heinlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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CWeber1
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Hallo,

 

ich habe den Fall, dass ein Mitarbeiter im Januar 2023 eingestellt wurde. Aufgrund von Erkrankung hat er im Januar und Februar nicht gearbeitet. Deshalb wurde ihm zum 20.02.23 gekündigt. Wie es aber so spielt, soll er jetzt zum 01.03.23 wieder eingestellt werden. 

Lodas bringt mir nun bei der Probeabrechnung für März zwei Fehler für März und April: Die Frist bzgl. Anspruch auf Entgeltfortzahlung entsteht erst nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer.... #LO58086

In den Fehlzeiten ist aber für März und April nichts eingetragen. Woher kommt jetzt dieser Fehler?

Die Januar und Februar-Abrechnungen wurden ohne Probleme erstellt. 

Kann mir jemand weiterhelfen?

 

Vielen Dank im Voraus 🙂 

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CWeber1
Beginner
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Heute habe ich nochmal versucht die Probeabrechnung von März zu erstellen. Die Fehler sind dieses Mal nicht mehr aufgetaucht. Warum auch immer. Es wurde inhaltlich nichts geändert. 

Meine Frage hat sich somit erledigt. 

 

Vielen Dank und Grüße

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8
letzte Antwort am 01.03.2023 16:16:39 von CWeber1
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