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Quarantäne Berechnung ab 31.03.21 - Berechnung Bruttoverdienstausfall

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letzte Antwort am 03.06.2021 15:09:06 von Monique_Müller
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lobu
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Nachricht 1 von 14
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Hallo DATEV Community,

 

ab 31.03.21 muss der Bruttoverdienst nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz ermittelt werden.

 

Das würde für die Praxis bedeuten, dass wir eine Probeabrechnung abzüglich der Entgeltbestandteile, wie z.B. Überstunden und Einmalzahlung machen müssen und dann die Differenzen errechnen für die manuelle Quarantänelohnarten.

 

Und zum Schluss müssen wir die abgezogenen Entgeltbestandteile wieder einbuchen.

 

Hat sich schon jemand mit der praktischen Umsetzung beschäftigt?  Wie setzt ihr das in die Praxis um?

 

Vielen Dank für Euere Antwoten.

 

Viele Grüße

 

Birgit Mittermüller

lohnexperte
Fortgeschrittener
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Nachricht 2 von 14
1662 Mal angesehen

Liebe Community, hallo Frau Mittermüller,

 

ich schließe mich der Frage an und bin soeben nach umfangreichen Probeabrechnungen zu folgender Frage gekommen:

 

Sofern in einem Abrechnungsmonat nur Quarantäne und keine weiteren unbezahlten Ausfallzeiten vorliegen, ist mir klar, welche beiden Beträge (Gesamtbrutto ohne Quarantäne, Gesamtbrutto mit Quaratäne) ich zur Ermittlung der Tabellenwerte (pauschliertes Netto für Gesamtbrutto) heranziehen muss.

 

Wenn aber in einem Abrechnungsmonat neben der Quarantäne auch noch andere unbezahlte Fehlzeiten zutreffen (zum Kinderkrankenpflege) und außerdem noch Kug anfällt, dann weiß ich nicht, welches Gesamtbrutto ich nehmen muss:

 

a) Das Gesamtbrutto, das sich ergeben würde, wären weder (weitere) Fehlzeiten noch KA angefallen?

 

oder

 

b) Muss ich eine Probeabrechnung machen mit allen Besonderheiten (KA, Kinderkrankenpflege), aber eben ohne Quarantäne, um den ersten Wert (Gesamtbrutto ohne Fehlzeit) zu ermitteln?

 

Die sich dann ergebenden Entschädigungszahlungen weichen erheblich voneinander ab!

 

Leider ist das Beispiel im Dokument 1008768 sehr einfach gehalten und blendet die derzeit vielfach vorliegende Komplexität in der Entgeltabrechnung nicht ab. Weitere Beispiele zu den von mir beschriebenen Fallkonstellationen wären sicherlich sehr hilfreich.

 

Vielen Dank und einen schönen Tag.

 

 

 

 

Vielen Dank für eure

 

 

 

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coester
Fortgeschrittener
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Nachricht 3 von 14
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Hallo !

 

Zu Ihrer Frage verweise ich einfach mal auf : Link 

 

Gruß

 

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coester
Fortgeschrittener
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Hallo !

 

Ich tendiere - und werde auch so abrechnen - zu der Alternative a.

 

Begründung: In allen Gesetzestexten wird vom "normalen" "Bruttoentgelt" "ohne Verdienstausfall" gesprochen.

Daher muss jede Fehlzeit für sich alleine mit dem "Normal-Brutto" lt. Arbeitsvertrag betrachtet werden.

 

Gruß

 

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diplodocus
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Da das ganze wie Kug berechnet wird sollte

es wohl so ähnlich wie beim Soll Entgeld sein.

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lobu
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Hallo Coester,

 

vielen Dank für die Antworten. Bei der Ermittlung des Bruttoarbeitsentgelt nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz müssen wir die Überstunden rausrechnen.

z.B.

Ein Mitarbeiter bekommt 20 Überstunden ausgezahlt.

Unsere Vorgehensweise wäre für die Berechnung der Entschädigung.

1. Probeabrechnung ohne Überstunden,

2. Probeabrechnung ohne Überstunden mit Quarantäne

3. Berechnung und Einbuchung der Quarantänelohnarten

4. Die Überstunden werden wieder eingebucht.

 

Würden Sie dies auch so abrechnen?

 

Würden Sie Einmalzahlung ebenfalls von der Ermittlung des Bruttoarbeitsentgelt rausnehmen?

 

Vielen Dank für Ihre Hilfe und Meinung.

 

Viele Grüße

 

lobu

 

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coester
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Nachricht 7 von 14
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Guten Morgen lobu !

 

Ich würde es genau so abrechnen und generell jede Einmalzahlung bei der Ermittlung herausnehmen.

 

Zur Begründung würde ich bei späteren Prüfungen immer auf die Definitionen im Gesetzestext "Bruttoarbeitsentgelt nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz" hinweisen.

 

Gruß

 

André Cöster

 

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diplodocus
Aufsteiger
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Nachricht 8 von 14
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Gilt die Gealtsumwandlung bav dazu.

Die wird ja vom brutto abgezogen.

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AnnetteBraun
Beginner
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Nachricht 9 von 14
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Wie ermittelt Ihr den Verdienstausfall bei Quarantäne vom 27.03.-08.04.2021? Altes Recht und neues Recht.

Und: kann der Arbeitgeber auf 100% Verdienstausfall aufstocken? SV/St-pflichtig?

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coester
Fortgeschrittener
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Nachricht 10 von 14
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Hallo !

 

Zu der Zeitraum-Problematik habe ich hier Link auf den Beitrag 20 mit dem Beitrag 22 schon mal meine Meinung geäußert.

 

Warum sollte aufgestockt werden ? Wenn in dem Zeitraum kein KUG gezahlt wird, geht dem Arbeitnehmer nichts vom Netto verloren. Teilweise hat er sogar ein geringfügig höheres Netto.

 

Gruß

 

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AnnetteBraun
Beginner
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Nachricht 11 von 14
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Unser Mandant möchte den Verdienstausfall bei Quarantäne des Kindes auf 100% aufstocken. Hat schon jemand damit Erfahrung bzw. das abgerechnet?

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Janine22
Beginner
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Nachricht 12 von 14
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Bezieht sich die Berechnung des Bruttoausfallentgelts auf das SV-pflichtige Brutto oder auf das Gesamt-Bruttoentgelt?

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welzel
Beginner
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Nachricht 13 von 14
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Moin,

das klingt alles sehr interessant. Bei den Überstunden ist es für mich auch nachvollziehbar.

Aber bedeutet das auch, dass ein Firmenfahrzeug nebst Entfernungspauschale etc. ebenfalls bei der Ermittlung des Brutto-/Netto-Entgelts herauszunehmen ist?

 

Und gibt es auch noch Komplikationen, wenn dieser Mitarbeiter freiwillig versichert ist?

 

Für eine kurze Info / Hilfe wäre ich sehr dankbar.

 

Viele Grüße

Petra

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DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 14 von 14
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Hallo Petra,

 

rechtlich können wir hier leider nicht weiterhelfen. 
Sprechen Sie in dem Fall am besten mit der Gesundheitsbehörde.

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 03.06.2021 15:09:06 von Monique_Müller
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